Leinenbefreiung für Hunde in Hamburg
Themen zur Leinenbefreiung in Hamburg:
Allgemeine Informationen | Vorbereitungskurs | Die Gehorsamsprüfung | FAQ – Häufig gestellt Fragen | Anfrage senden
Vorbereitung und Prüfung zur Leinenbefreiung in Hamburg
Gehorsamsprüfung für deinen Hund in Hamburg
Als anerkannter Sachverständiger und lizenzierter Prüfer der Hansestadt Hamburg bin ich befugt, die Gehorsamsprüfung (Leinenbefreiung) nach dem Hamburger Hundegesetz abzunehmen.
Du bist es leid, deinen gehorsamen Hund in Hamburg ständig an der Leine führen zu müssen? Wir bieten Vorbereitungskurse für die Gehorsamsprüfung an, mit denen du deinen Vierbeiner von der Leine befreien kannst. In unseren Kursen lernst du, wie du deinen Hund auf die Prüfung vorbereitest und die Leinenbefreiung erreichst.
Also, worauf wartest du noch? Kontaktiere uns jetzt und lass uns dir helfen, deinem Hund die Freiheit zu schenken, die er verdient!
Wir bieten dir Folgendes an:
- Beratung zur Leinenbefreiung und Einschätzung deines Hundes
- Vorbereitungskurs zur Gehorsamsprüfung
- Offizielle Gehorsamsprüfung (Leinenbefreiung) nach dem Hamburger Hundegesetz
Leinenpflicht in Hamburg
Informationen und gesetzliche Regelungen zur Anleinpflicht deines Hundes
Die Leinenpflicht ist in Hamburg gesetzlich verankert und gilt daher grundsätzlich auf öffentlichen Straßen, Wegen und Grundflächen sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln. Dies dient dem Schutz von Mensch und Tier, da es in diesen Bereichen zu vielen Begegnungen von Hunden mit Menschen und anderen Lebewesen kommt.
Hinweis: Selbst auf den Freilaufflächen finden sich hin und wieder Gehwege, die dein Hund ohne eine Leinenbefreiung nicht betreten darf.
Lasse deinen Hund mit der Leinenbefreiung auch ohne Leine laufen! Hierfür muss er eine spezielle Gehorsamsprüfung bestehen, die nur von zertifizierten Prüfern abgenommen wird. Mathias Behrens von der Hundeschule Niendogs darf diese Prüfung abnehmen. Bereite dich und deinen Hund in unserem Vorbereitungskurs vor und lege die Prüfung anschließend direkt bei uns ab.
Die Anleinpflicht gilt jedoch nicht überall. In einigen Bereichen in Hamburg sind Hunde von der Anleinpflicht befreit:
- Ausgewiesene Hundewiesen und -auslaufgebiete
- Einige Strandabschnitte, die speziell für Hunde vorgesehen sind
- Waldgebiete, in denen kein Wildschutz besteht
- Private Grundstücke, auf denen der Hundehalter das Recht hat, seinen Hund frei laufen zu lassen
- In speziellen Fällen kann die Anleinpflicht auch aufgrund einer Ausnahmegenehmigung durch die zuständige Behörde aufgehoben werden.
Es ist jedoch wichtig, zu beachten, dass auch in diesen Bereichen eine gewisse Verantwortung gegenüber anderen Personen und Tieren besteht. Du solltest deinen Hund in Bereichen ohne Anleinpflicht also nur dann frei laufen lassen, wenn er gut erzogen und unter Kontrolle ist.
1. Vorbereitungskurs zur Leinenbefreiung
Wir bereiten dich optimal auf die Prüfung vor
Als kompetente Hundeschule aus Hamburg bieten wir für dich und deinen Hund Vorbereitungskurse zur Leinenbefreiung an.
Unser Vorbereitungskurs bietet zahlreiche Vorteile für dich als Herrchen und deinen Hund:
- Gesteigerte Erfolgschance bei der Prüfung
- Bessere Kommunikation zwischen Mensch und Hund
- Qualifizierter Trainer und anerkannter Sachverständiger, der auch die Prüfung zur Gehorsamkeit abnimmt
- Optimale Prüfungsvorbereitung dank individueller Betreuung
- Stressfrei zum Bestehen der Prüfung
Durch die Teilnahme an unserem Vorbereitungskurs können du und dein Hund nicht nur die Gehorsamsprüfung erfolgreich bestehen, sondern auch im Alltag besser miteinander agieren und kommunizieren.
2. Abnahme der Gehorsamsprüfung
Bei der Prüfung musst du mit deinem Hund eine Reihe von Aufgaben absolvieren. Die Ausführung entscheidet über das Bestehen der Gehorsamsprüfung.
Alle Übungen werden im Verlauf der Prüfung mehrfach an unterschiedlichen Orten und mit an- und abgeleintem Hund durchgeführt. Hilfsmittel wie Hundespielzeug, Futter oder Pfeife sind während der Prüfung erlaubt! Wenn der Hund in übertriebenem Maße aggressiv gegenüber anderen Hunden oder Menschen ist, wird er nicht bestehen. Zum Bestehen der Prüfung darf kein Übungsteil mit mangelhaft bewertet oder gar nicht ausgeführt werden. Bewertet wird auch der Hundeführer. Wer seinen Hund nicht unter Kontrolle hat, ihm gegenüber extreme Härte aufbringt oder sich rücksichtslos gegenüber anderen Personen verhält, wird die Prüfung nicht bestehen.
Erlaubte Hilfsmittel
- Festschnallbares Halsband oder Halsband mit Zugstoff
- Halti
- Brustgeschirr (ohne Zugwirkung unter den Achseln)
- Leine
- Hundepfeife
Aufgaben bei der Prüfung
Bei der Prüfung musst du eine Reihe von Befehlen von deinem Hund abrufen. Es ist sinnvoll, vor der Prüfung einen Vorbereitungskurs abzulegen – diesen bieten wir ebenfalls bei uns an.
Sitz & Platz / Steh & Halt
Dein Vierbeiner muss Befehle wie Sitz, Platz, Steh und Halt auf Abruf zeigen. Er muss dabei so lange in diesen Positionen verharren, bis du ihm ein anderes Signal gibst. All diese Übungen werden sowohl angeleint als auch abgeleint geprüft.
Gehen an lockeren Leine
Bei der Prüfung musst du mit deinem Hund eine Reihe von Befehlen abrufen. Vor der Prüfung macht es Sinn einen Vorbereitungskurs besucht zu haben, diesen bieten wir ebenfalls an.
Kommen und Bleiben
Die Fähigkeit deines Hundes, auf das Signal „Bleib“ zu reagieren, ist von entscheidender Bedeutung, um ihn in kritischen Situationen im Griff zu haben. Der Hundeführer gibt seinem abgeleinten Hund das Kommando „Bleib“ und entfernt sich, bleibt aber in Sichtweite des Hundes. Der Hund muss sich ruhig verhalten, auch unter leichter Ablenkung. Nach mindestens 10 Metern gibt der Hundeführer das Signal zum Herankommen. Der Hund muss zügig herankommen, vor dem Hundeführer sitzen und sich problemlos anleinen lassen.
Alltägliche Begegnungen
Während der Prüfung werden verschiedene Begegnungen mit anderen Personen und Hunden simuliert, um zu prüfen, wie dein Hund in diesen Situationen reagiert. Beispielsweise wird geprüft, ob dein Hund ruhig bleibt, wenn Jogger, Skater oder Radfahrer an ihm vorbeilaufen oder ihm entgegenkommen. Dein Hund sollte auch in der Lage sein, in der Nähe von angeleinten und freilaufenden Hunden entspannt zu bleiben und kein aggressives Verhalten zu zeigen.
Ablauf & Prüfungsgebühren
Informationen zur Prüfung:
- Die Gehorsamsprüfung wird grundsätzlich von einer bestimmten Person mit einem Hund abgelegt.
- Es können bis zu sechs Personen mit jeweils einem Hund gleichzeitig geprüft werden.
- Der Hund muss bei Durchführung der Prüfung mindestens zwölf Monate alt sein.
- Abweichend können mehrere Personen mit einem bestimmten Hund, eine bestimmte Person mit mehreren Hunden oder mehrere Personen mit mehreren Hunden gemeinsam geprüft werden, wenn
- mehrere Personen mit dem betreffenden Hund in einem Haushalt leben,
- eine Person mit mehreren Hunden in einem Haushalt lebt,
- mehrere Personen mit mehreren Hunden in einem Haushalt leben oder
- der Hund regelmäßig von einer Person mitbetreut wird, die nicht mit dem Hund in einem Haushalt lebt (Dog-Sitter).
- Dabei dürfen an einem Prüfungstermin maximal zwölf zu prüfende Personen und sechs Hunde anwesend sein.
Die Prüfungsgebühren setzen sich aus den offiziellen Gebühren der Stadt Hamburg zur Abnahme der Gehorsamsprüfung und einer Einzelstunde unsererder Hundeschule zusammen:
Personen | Hunde | Prüfungsgebühr | Stadtgebühr | Gesamtgebühr |
---|---|---|---|---|
1 Person | 1 Hund | 55,00 € | 25,00 € | 80,00 € |
2 Personen | 1 Hund | 90,00 € | 50,00 € | 140,00 € |
jede weitere Person mit selben Hund | 60,00 € | 50,00 € | ||
1 Person | 2 Hunden | 90,00 € | 50,00 € | 110,00 € |
1 | + jeder weitere Hund | 25,00 € |
FAQ - Häufig gestellte Fragen
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit du an der Prüfung teilnehmen darfst:
- Dein Hund muss mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein.
- Du benötigst einen aktuellen Impfpass des Hundes.
- Du benötigst eine gültige Tierhalterhaftpflichtversicherung.
- Du musst einen gültigen Personalausweis vorlegen können.
- Du benötigst eine Anmeldebescheinigung für das Hamburger Hunderegister. >>Hier kannst du deinen Hund anmelden<<
- Du musst einen ausgefüllten und unterzeichneten Antrag zur Gehorsamsprüfung vorlegen. >> Hier kannst du den Antrag zur Leinenbefreiung (Gehorsamsprüfung) herunterladen <<
- Dein Hund darf gemäß Hundegesetz nicht als gefährlicher Hund eingestuft sein oder unter Leinen- und Maulkorbzwang stehen.
- Dir als Halter darf die Haltung oder Führung eines Hundes nicht untersagt sein.
Nach Bestehen der Gehorsamsprüfung darfst du deinen Hund in Hamburg ohne Leine führen.
Die Gebühren betragen lt. der Stadt Hamburg 25 Euro, dazu kommen noch die Kosten für eine Einzelstunde unserer Hundeschule von 55 Euro.
Hunde, die als gefährlich eingestuft wurden, unterliegen in Hamburg einer strengen Maulkorb- und Leinenpflicht. Allerdings besteht für diese Hunde die Möglichkeit, durch einen Wesenstest von den Vorschriften befreit zu werden. Wird der Hund als nicht gefährlich eingestuft, kann er von der Maulkorb- und Leinenpflicht befreit werden.